Urkundenbedingungen des Veranstalters Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem sich aus dem Ticket ergebenden Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener und (ggf. anteilig) gezahlter Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Das Ticket verliert seine Gültigkeit. Abweichend von Vorstehendem: Für personalisierte Tickets, aus denen sich die besonderen Weiterverkaufsbedingungen bzw. Weiterverkaufsverbote des Veranstalters sowie der Vor- und Zuname des Käufers (Käuferdatenerfassung) ergeben, gilt Folgendes: Die Tickets sind personalisiert. Der Name des Ticketkäufers ergibt sich aus dem / den Ticket/s. Die Zugangsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf keinen höheren Preis als den sich aus dem Ticket ergebenden Preis zzgl. anteilig gezahlter Gebühren / Versandkosten zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag – einschließlich des Weiterverkaufsverbots – übernehmen. Der Dritte erhält nur dann Zutritt zur Veranstaltung, wenn er die Veranstaltung in Begleitung des sich namentlich aus dem Ticket ergebenden Ticketkäufers besucht. Die Zugangsberechtigung ist darüber hinaus weder vom Ticketkäufer noch vom Zugangsberechtigten weiter übertragbar, insbesondere dann nicht, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird. Die Zugangsberechtigung wird insbesondere nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird. Sollen erworbene Tickets nicht genutzt werden, können diese max. bis 17:00 Uhr am letzten Werktag (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) vor Veranstaltungsbeginn über den Kundenservice storniert, jedoch nicht auf andere Personen umgeschrieben werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist bei postalisch übersandten Tickets der Eingang der zurückgesandten Originaltickets bzw. bei den elektronisch übersandten ticketdirect sowie Mobile Ticket der Eingang der E-Mail jeweils beim Kundenservice. Möchte der Käufer auch sein eigenes Ticket nicht nutzen, werden alle Tickets der Bestellung storniert; in dem Fall sind bspw. alle postalisch übersandten Tickets entsprechend zurückzusenden. DER BESITZ DES TICKETS ALLEINE VERBRIEFT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR VERANSTALTUNG. ZUTRITTSBERECHTIGT IST, WER DAS BESUCHSRECHT SELBST VOM VERANSTALTER ODER ABER VOM SICH NAMENTLICH AUS DEM TICKET ERGEBENDEN TICKETKÄUFER ERWORBEN HAT (UND IN BEGLEITUNG DESSELBIGEN AM EINLASS ERSCHEINT) – AUSWEISKONTROLLE! TICKETS, DIE ALS VERLOREN ODER GESTOHLEN GEMELDET WERDEN ODER MIT PREISAUFSCHLAG (INSBESONDERE AN DIE BEGLEITPERSON) BZW. GEWERBLICH WEITERVERKAUFT WERDEN, VERLIEREN IHRE GÜLTIGKEIT UND WERDEN GESPERRT. Für personalisierte Tickets, aus denen sich die besonderen Weiterverkaufsbedingungen bzw. Weiterverkaufsverbote des Veranstalters sowie der Vor- und Zuname des jeweils Zugangsberechtigten (Besucherdatenerfassung) ergeben, gilt Folgendes: Die Tickets sind personalisiert. Der Name des Zugangsberechtigten ergibt sich aus dem Ticket. Die Zugangsberechtigung ist vom Ticketkäufer nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf den sich aus dem Ticket ergebenden Zugangsberechtigten übertragbar: Der Zugangsberechtigte darf keinen höheren Preis als den sich aus dem Ticket ergebenden Preis zzgl. anteilig gezahlter Gebühren / Versandkosten zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag – einschließlich des Weiterverkaufsverbots - übernehmen. Die Zugangsberechtigung ist darüber hinaus weder vom Ticketkäufer noch vom Zugangsberechtigten weiter übertragbar, insbesondere dann nicht, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird. Die Zugangsberechtigung wird insbesondere nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird. Sollen erworbene Tickets nicht genutzt werden, können diese max. bis 17:00 Uhr am letzten Werktag (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) vor Veranstaltungsbeginn über den Kundenservice storniert, jedoch nicht auf andere Personen umgeschrieben werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist bei postalisch übersandten Tickets der Eingang der zurückgesandten Originaltickets bzw. bei den elektronisch übersandten ticketdirect sowie Mobile Ticket der Eingang der E-Mail jeweils beim Kundenservice. DER BESITZ DES TICKETS ALLEINE VERBRIEFT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR VERANSTALTUNG. ZUTRITTSBERECHTIGT IST NUR, WER SICH ALS ZUTRITTSBERECHTIGTER NAMENTLICH AUS DEM TICKET ERGIBT – AUSWEISKONTROLLE! TICKETS, DIE ALS VERLOREN ODER GESTOHLEN GEMELDET WERDEN ODER MIT PREISAUFSCHLAG (INSBESONDERE AN DIE SICH AUS DEM TICKET NAMENTLICH ERGEBENDE PERSON) BZW. GEWERBLICH WEITERVERKAUFT WERDEN, VERLIEREN IHRE GÜLTIGKEIT UND WERDEN GESPERRT. Für personalisierte Tickets, aus denen sich die besonderen Weiterverkaufsbedingungen bzw. Weiterverkaufsverbote des Veranstalters ergeben und auf denen eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten (BdV-Modell) aufgedruckt ist, gilt Folgendes: Die Karte ist personalisiert. Der Name des Zugangsberechtigten ist in die auf der Karte befindliche Leerzeile einzutragen. Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird. Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist maximal ein Nebenkosten-Aufschlag i.H.v. 25% z. B. für Porto- und Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere auch das Weiterverkaufsverbot – übernimmt. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25 % des auf der Karte angegebenen Preises. Nur wenn die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten durch den Namen des Dritten ersetzt werden. DER BESITZ DES TICKETS VERBRIEFT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR VERANSTALTUNG. TICKETS, DIE ALS VERLOREN ODER GESTOHLEN GEMELDET WERDEN ODER MIT PREISAUFSCHLAG WEITERVERKAUFT WERDEN, WERDEN GESPERRT. Version 03.2017